Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit von www.universe.nrw

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Universe.nrw ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Anforderungen der EN 301 549 sind derzeit für Universe Campus Apps nicht immer erfüllt:

  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente: Teilweise beschreiben Logos nicht das Ziel ihrer Links.
  • 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Teilweise fehlen Alternativtexte für informative Schriftgrafiken.
  • 9.1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen : Momentan werden Layouttabellen mit HTMLTabellenstruktur-Mark-up erzeugt.
  • 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend: Nicht alle Texte haben ausreichende Helligkeitskontraste.
  • 9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar: Nicht alle dynamisch eingeblendeten Inhalte können über Tastatur-Eingaben ausgeblendet werden.
  • 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar: Nicht alle Funktionen der Webseite können ausschließlich mit der Tastatur benutzt werden.
  • 9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung: Die Reihenfolge, in der Objekte per Tastatur angesteuert werden, ist nicht überall schlüssig und nachvollziehbar.
  • 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte: Ziel oder Zweck eines Links gehen nicht überall aus dem Linktext hervor oder sind nicht immer aus dem direkten Kontext des Links ermittelbar.

Sollten Sie barrierefreie Inhalte benötigen, welche derzeit noch nicht zugängig sind, kontaktieren Sie uns gerne. Wir versuchen in dem Fall zeitnah eine Lösung zu finden.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 04.06.2024 erstellt.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.universe.nrw aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schicken Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an info@universe.nrw.

Schlichtungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.universe.nrw an oben genannten Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen: